Medien International
Schweiz: Bundesrat stärkt Lokalradios, Regionalfernsehen und Medienförderung
Die Erhöhung der Bandbreite zur Unterstützung der konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen auf 6 bis 8 Prozent des Gesamtertrags aus der Radio- und Fernsehabgabe ermöglicht dem Bundesrat die Festlegung auf 7 Prozent. Damit stehen für die Veranstalter für 2027 und 2028 neu rund 95 Millionen Franken (aktuell 86 Millionen Franken) zur Verfügung.
Der Bundesrat hat zudem entsprechende Ausführungsbestimmungen in der Radio- und Fernsehverordnung zur allgemeinen Medienförderung verabschiedet und die Höhe der Förderbeträge für die nächsten beiden Jahre festgelegt. Für unabhängige Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, die dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für redaktionell tätige Mitarbeitende anbieten, stehen jährlich insgesamt 1,5 Millionen Franken zur Verfügung, für Leistungen von Nachrichtenagenturen und Agenturen für audiovisuelle Inhalte 6 Millionen Franken. Leistungen von Selbstregulierungsorganisationen wie beispielsweise dem Schweizer Presserat kann der Bund mit maximal 500 000 Franken pro Jahr unterstützen. Gesuche können beim BAKOM eingereicht werden.
Weiter hat der Bundesrat ebenfalls auf den 1. Januar 2027 die vom Parlament in der Frühjahrssession 2026 beschlossene Änderung des RTVG zur Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Branche für filmtechnische Dienstleistungen in Kraft gesetzt. Damit setzt er die parlamentarische Initiative 22.415 ("Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt") um. Diese Änderung erfordert keine Ausführungsbestimmungen in der Verordnung.