• Neues hr-Gesetz: ARD-Anstalt muss mit zwei Programmen raus aus UKW und DAB+
    Der Hessische Rundfunk darf spätestens zum 1. Januar 2027 und unabhängig von bisheriger Planungen eines seiner Hörfunkprogramme nicht mehr über DAB+ und UKW verbreiten. Bis 1. Januar 2030 darf ein weiteres Hörfunkprogramm nicht mehr auf den terrestrischen Wegen ausgestrahlt werden. Das geht aus dem Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk hervor, der jetzt veröffentlicht wurde.

    Wörtlich heißt es im Entwurf: "Der Hessische Rundfunk verbreitet ... ab dem 1. Januar 2027 bis zu fünf und ab dem 1. Januar 2030 bis zu vier Hörfunkprogramme in terrestrischer Übertragungstechnik, davon ab dem 1. Januar 2027 bis zu vier und ab dem 1. Januar 2030 bis zu drei Programme als alleiniger Veranstalter".

    Aktuell strahlt der hr sechs Hörfunkprogramme terrestrisch auf UKW und DAB+ aus, darunter eine Welle (Dasding) in Kooperation mit dem Südwestrundfunk und dem Saarländischen Rundfunk. Eine weitere Kooperation mit anderen ARD-Anstalten plant die Rundfunkanstalt bei der Nachrichtenwelle hr-iNFO. Alle Programme sollten eigentlich weiter auch über UKW und DAB+ ausgestrahlt werden. Das wäre laut der Gesetzesnovelle aber nicht mehr erlaubt. Eine der sechs Wellen dürfte der hr ab 1.1.2027 nur noch im Internet verbreiten. Bis 1.1.2030 muss eine weitere Welle die terrestrischen Wege UKW und DAB+ verlassen.

    Sollte die Gesetzesnovelle durchgehen, ginge sie über die Regelungen des Reformstaatsvertrages hinaus. Dieser erlaubt dem hr auf terrestrischen Verbreitungswegen entweder fünf Programme in Eigenregie oder sechs, wenn er bei zwei seiner Wellen mit anderen ARD-Anstalten kooperiert ("halbe Wellen") www.hr.de


    Wed, 07. Oct 2026




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