• 27. KEK-Jahresbericht: Die Zukunft der Vielfaltssicherung in den Medien
    Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat heute ihren 27. Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Sie informiert darin über medienkonzentrationsrechtliche Prüfverfahren und inhaltliche Schwerpunkte ihrer Arbeit im Berichtsjahr. Im Faktenteil des Jahresberichts werden Entwicklungen des bundesweiten Programmangebots sowie der Mediennutzung aufgezeigt und ein Überblick über die wichtigsten Veranstaltergruppen im bundesweiten Fernsehen gegeben.

    Erstmals hatte die KEK mit der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media SE durch die MediaForEurope einen Prüffall nach dem European Media Freedom Act (EMFA) zu beurteilen; die Entscheidung wird im Jahresbericht ausführlicher dargestellt. Bereits im Mai 2025 hat die Kommission im Rahmen eines Workshops mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik die Vorgaben des EMFA zur Bewertung von Zusammenschlüssen diskutiert.

    Im Berichtszeitraum hat die KEK insgesamt 22 Verfahren abgeschlossen. Davon hatten vier Verfahren Zulassungsanträge zum Gegenstand, wobei die KEK in einem Fall die De-minimis-Richtlinie der KEK für Zulassungen (Zulassungs-RL) angewendet hat. In fünf Fällen handelte es sich um Verfahren der Benehmensherstellung im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Regionalfenstern. 13 Verfahren betrafen schließlich die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen. Drei davon waren gemäß § 2 der De-minimis-Richtlinie für Anmeldepflichten iVm § 63 Satz 6 MStV von der Anmeldepflicht nach § 63 Satz 1 MStV ausgenommen.

    Im Juni hat die KEK ihren achten Konzentrationsbericht „Social Media, KI & Co. – Neue Gefährdungslagen für die Meinungsvielfalt“ veröffentlicht. Regelmäßig befasst sich die Kommission im Hinblick auf Vielfaltsgefährdungen mit Themenfeldern wie Künstlicher Intelligenz, der Rolle von Social Media – insbesondere im Kontext von Wahlen –, systemischen Risiken von Plattformen sowie den Folgen der Dominanz weniger großer Digitalkonzerne. Die KEK wird sich mit diesen Themen auch weiterhin intensiv auseinandersetzen, so auch im Rahmen eines Workshops am 9. Juni 2026 zum Thema „Meinungsmarkt oder Meinungsmacht?! – Systemische Risiken für die Meinungsvielfalt auf Digitalplattformen“.

    Um auf diese neue Gefährdungslagen angemessen reagieren zu können, bedarf es einer grundlegenden Reform des bestehenden Medienkonzentrationsrechts. Doch diese steht weiterhin aus. Auch die Umsetzung und Konkretisierung der Vorgaben des EMFA lassen weiter auf sich warten. Mit dem gegenwärtigen Rechtsrahmen kann die KEK den neuen und sehr realen Vielfaltsgefährdungen jedenfalls nicht angemessen begegnen.

    Zum achten KEK-Konzentrationsbericht: www.kek-online.de/publikationen/medienkonzentrationsberichte/achter-konzentrationsbericht-2025/

    Zum 27. Jahresbericht der KEK: www.kek-online.de/publikationen/jahresberichte/27-jahresbericht/


    Wed, 22. Apr 2026




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