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BR-Recherche Voyeuristischen Teufelsrad-Videos - wer dahinter steckt
Voyeuristische Wiesn-Clips als Ware: BR-Recherchen zeigen erstmals, wer hinter vermeintlich anonymen Accounts steht, die tausende Teufelsrad-Videos produzieren, verbreiten und verkaufen. Erfolgreich juristisch vorgehen können die Betroffenen meistens nur schwer, denn der "Upskirting"-Paragraf greift in der Regel nicht. Der BR berichtet am Dienstag, 29. September 2026 im Radio, im Fernsehen und online; außerdem greifen der Tagesschau-Podcast 11KM, Tagesschau und Tagesthemen die Recherche auf.
Die Videos tragen Titel wie "Sexy Drunk Girls" oder "Heiße Fahrt auf dem Oktoberfest". Seit Jahren tauchen im Internet Tausende solche Aufnahmen vom Teufelsrad auf, einer beliebten Attraktion auf dem Oktoberfest. Sie zeigen vor allem Frauen während der Fahrt, immer wieder ist deren Unterwäsche zu sehen. Manche Vorschaubilder sind digital manipuliert und zeigen Frauen mit nackten Brüsten oder gänzlich unbekleidet. Wer systematisch solche Videos filmt, bearbeitet und auf Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok hochlädt, war allerdings bislang unklar.
Akteure aus Bayern und der Ukraine
BR-Recherchen zeigen nun: Hinter zahlreichen Aufnahmen stehen mehrere Akteure aus Bayern sowie eine Gruppe von YouTube-Profis aus der Ukraine. Sie nutzen die Videos offenbar gezielt, um die Reichweite von Social-Media-Accounts zu steigern.
Das BR-Rechercheteam identifizierte unter anderem einen Mann aus Bayern, der mit Dutzenden Accounts in Verbindung gebracht werden kann. Die erfolgreichsten, inzwischen gelöschten Videos erreichten zusammen mehrere hundert Millionen Aufrufe. Die Recherchen führen außerdem zu einer Frau aus Oberbayern. Sie hatte 2024 öffentlich auf der Plattform X erklärt, während des Oktoberfests mehr als 600 Videos produziert zu haben, und bot umfangreiches, bislang unveröffentlichtes Material zum Verkauf an. Beide Personen ließen Fragenkataloge des BR unbeantwortet. Kurz nach der Kontaktaufnahme wurden einschlägige Inhalte gelöscht.
Auch eine ukrainische Online-Community mit mehreren tausend Mitgliedern setzt nach BR-Recherchen auf solche Aufnahmen. Accounts aus ihrem Umfeld warben mit manipulierten Vorschaubildern, bei denen auf die Teufelsrad-Szene Bilder aus Pornofilmen kopiert wurden. Die Gründer teilten über eine Münchner Anwaltskanzlei mit, die betreffenden Inhalte von ihren Kanälen entfernt zu haben. Ein Fehlverhalten werde damit nicht eingeräumt. Zudem bietet ein Mann in einer ukrainischen Telegram-Gruppe Videos zum Kauf an: Sechs Euro pro Minute sollten Aufnahmen mit ausschließlich Frauen kosten. Nach der BR-Anfrage wurde die Anzeige in der Telegram-Gruppe gelöscht.
Google, Meta und TikTok verwiesen auf ihre Plattformregeln und erklärten, nach der Anfrage des BR Videos und Accounts entfernt zu haben. Die Betreiber des Teufelsrads teilten mit, bereits seit 2024 mit Hinweisschildern und weiteren Maßnahmen gegen unzulässige Aufnahmen vorzugehen. Bei einem Verdacht auf Upskirting werde die Polizei verständigt.
Begrenzte rechtliche Möglichkeiten
Zwar sind nach dem "Upskirting" -Paragraf §184k StGB seit 2021 bestimmte Aufnahmen ausdrücklich strafbar. In vielen Fällen greift das Gesetz allerdings nicht: Etwa, wenn das gesamte Teufelsrad gefilmt wird, der Fokus nicht auf dem Intimbereich liegt oder die Frauen Radlerhosen tragen. Hinzu kommt, dass das Oktoberfest eine öffentliche Veranstaltung ist, auf der das Filmen anderer Personen in bestimmten Fällen erlaubt ist. Eine weitere Schutzlücke besteht bei digital erzeugten oder manipulierten Bildern. Solche realistisch wirkenden Fälschungen sind nach aktueller Rechtslage nicht ausdrücklich strafbar.
Für Betroffene können die Veröffentlichungen mit starken Belastungen verbunden sein. Josephine Ballon, Geschäftsführerin der Organisation HateAid, kritisiert, dass entsprechende Fälle von den Strafverfolgungsbehörden häufig nicht ausreichend ernst genommen würden. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lena Gumnior spricht im BR-Interview von einer Strafbarkeitslücke: "Das ist natürlich besonders schlimm für die Betroffenen, wenn sie zur Polizei gehen und die sie im Zweifel abweisen muss und sagen muss, da können wir nichts machen, weil das Verhalten nicht strafbar ist."
Bundesregierung plant Verschärfung des Upskirting-Paragrafen
Die Bundesregierung will den Upskirting-Paragrafen verschärfen. Das Bundesjustizministerium schreibt auf Anfrage des BR, auch voyeuristische Aufnahmen von bekleideten Geschlechtsteilen und sexualisierte Deepfakes sollen zukünftig strafbar sein. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung und solle bald im Kabinett beschlossen werden. www.br.de
Tue, 29. Sep 2026
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