• Neuer Vertrag mit Corint Media: Kabelverband FRK sichert Verbandsrabatt
    Nach langen und mühevollen Verhandlungen schließt der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) einen neuen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media ab. Der Vertrag gibt den Verbandsmitgliedern nicht nur Rechtssicherheit bei der Weitersendung der von Corint Media vertretenen Fernseh- und Radioanbietern. Er gewährleistet ihnen auch einen Rabatt von 20 Prozent auf die anfallenden Vergütungen für die Weitersendung.

    „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, sagt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK. „Wir konnten einige wichtige Forderungen für unsere Mitglieder durchsetzen, sodass sich für sie zum Beispiel der Aufwand bei Abrechnungs- und Nachweispflichten deutlich reduziert.“ Auch das die Einräumung der Weitersendungsrechte nicht an konkrete Übertragungsstandards oder Netztechniken gebunden ist, verringert für die FRK-Mitglieder den Aufwand.

    Gesamtvertrag bietet Netzbetreibern viele Vorteile

    Die Verhandlungen zogen sich in die Länge, weil die Verwertungsgesellschaft parallel mit mehreren Marktteilnehmern Gespräche führte, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Deshalb musste zwischenzeitlich eine Übergangslösung, eine sogenannte Duldung, gefunden werden, damit die FRK-Netzbetreiber die angeschlossenen Haushalte weiterhin mit Fernsehen und Radio versorgen konnten.

    „Es wurde durchaus mit harten Bandagen verhandelt“, erklärt Berger. So stellte Corint Media während der Gespräche auch den Verbandsrabatt infrage. „Wir blieben jedoch beharrlich und konnten den Rabatt sichern“, freut sich Berger über das Verhandlungsergebnis. Auch über den Rabatt hinaus bietet der neue Gesamtvertrag zahlreiche Vorteile für Verbandsmitglieder, weshalb der Vorstand den FRK-Netzbetreibern den Abschluss des Vertrags mit Corint Media empfiehlt. „Er gewährleistet Rechtssicherheit bei der Verbreitung zahlreicher TV- und Radiosender“, sagt Berger.

    Corint Media, vormals VG Media, nimmt als eine von 14 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften neben den Urheber- und Leistungsschutzrechten für digitale verlegerische Angebote auch die von insgesamt über 240 Fernseh- und Radioprogrammen wahr, darunter bekannte Sender wie beispielsweise Sat.1, ProSieben, Tele 5, Antenne Bayern oder Radio FFN. www.kabelverband-frk.de


    Wed, 07. Oct 2026




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