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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags. das berichtet der Deutschlandfunk. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF hatten Beschwerde eingereicht, weil die Bundesländer der Empfehlung der zuständigen Finanzkommission nicht gefolgt waren. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte empfohlen, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat anzuheben. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beschlossen stattdessen, den Beitrag 2025 und 2026 bei 18,36 Euro zu belassen. ARD und ZDF sehen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt. Aus ihrer Sicht geht es in Karlsruhe auch um die Frage, wie eng die Länder an die Empfehlungen der Kommission gebunden sind.
Ein Urteil wird erst einige Monate nach der Verhandlung erwartet.
Tue, 23. Jun 2026
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