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Schweiz: UKW bleibt bis mindestens 2034 - Privatradios und SRG behalten Frequenzen
Im Dezember 2025 entschied das Schweizer Parlament, die Verbreitung von Radioprogrammen über UKW auch nach dem Auslaufen der Funkkonzessionen 2026 zu ermöglichen. Der eigentlich geplante Ausstieg aus der alten, analogen Technik - als erstem Land weltweit - war damit vom Tisch. Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat jetzt das Verfahren für die Vergabe der UKW-Funkkonzessionen zur Verbreitung von Radioprogrammen ab 2027 festgelegt.
Jubel dürfte vor allem bei den großen Privatradios aufkommen, die um einen Fortbestand von UKW gekämpft haben: Sie können ihre bisherigen Frequenzen weiter nutzen und müssen sich keiner Neuausschreibung stellen. Auch die SRG kann wieder auf alle bis zum Jahreswechsel 2024/25 genutzte Frequenzen zurückkehren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist vorübergehend aus dem UKW-Hörfunk ausgestiegen, plant aber nach dem Parlamentsbeschluss und hohen Hörerverlusten eine Rückkehr. Ob die SRG tatsächlich die gesamten analogen Sendenetze reaktivieren wird, ist noch offen.
Viele Privatradios sowie nicht-kommerzielle Sender haben sich aber auch schon von einem Teil ihrer Frequenzen getrennt. Diese werden neu vergeben. SRG und die Privatradios müssen beim BAKOM ein Gesuch einreichen. Frequenzen, die bis Ende 2026 nicht beansprucht werden, kann das BAKOM 2027 ausschreiben.
Alle übrigen UKW-Frequenzen, die bislang Radios ohne Leistungsauftrag zugeteilt waren, werden in der bestehenden Form als Frequenzpakete ("Cluster") angeboten. Alle Radioveranstalter können sich darum bewerben. Das BAKOM wird die Cluster voraussichtlich im Frühjahr 2026 auf seiner Webseite publizieren, Gesuche können bis Ende Juni eingereicht werden. Sollten sich mehrere Veranstalter für ein Cluster interessieren, wolle das BAKOM voraussichtlich im Herbst 2026 eine Auktion durchführen.
Tue, 21. Apr 2026
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