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ZDF-Fernsehrat wählt Prof. Dr. Annika Sehl in den Medienrat
Der ZDF-Fernsehrat hat Prof. Dr. Annika Sehl in den von den Ländern beschlossenen Medienrat gewählt. Gemäß dem am 01.12.2025 in Kraft getretenen 7. MÄStV (Reformstaatsvertrag) ist ein Medienrat aus sechs unabhängigen Sachverständigen einzusetzen. Er soll die Erfüllung des in § 26 dieses Staatsvertrags festgelegten Auftrags durch ARD, ZDF und DRadio in ihrer Gesamtheit evaluieren, ebenso die von den Anstalten anzuwendenden Verfahren zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität ihres Angebots nach § 26a MÄStV.
Zwei Sachverständige werden von der Gremienvertreterkonferenz der ARD (GVK), jeweils ein Sachverständiger vom Fernsehrat des ZDF und vom Hörfunkrat des Deutschlandradios gewählt. Zwei Sachverständige werden durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder berufen. Die Mitglieder des Medienrats sind in ihrer Aufgabenerfüllung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. www.zdf.de
Fri, 12. Dec 2025
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