• Schleswig-Holstein: Programm­veran­stalter will Neuaus­schrei­bung frei gewor­dener UKW-Frequenzen einklagen
    Um den vor allem durch die Politik gewünschten Umstieg zum Digi­talradio DAB+ nicht weiter zu verzö­gern, dürfen frei gewor­denen UKW-Frequenzen laut Landes­medi­enge­setz in Schleswig-Holstein nicht mehr neu ausge­schrieben werden. Doch genau dagegen geht ein nicht näher bekannter Programm­veran­stalter jetzt vor. Darüber berichtet das Portal "teltarif.de" (https://www.teltarif.de/radio-ukw-dab-digitalradio-abschaltung/news/102606.html).

    Nach Ansicht des Hörfunk­unter­nehmens sei der entspre­chende Passus im Medi­enge­setz (§ 22 Abs. 5 MStV HSH) verfas­sungs­widrig, da er die Rund­funk­frei­heit von Hörfunk-Veran­stal­tern unver­hält­nismäßig beein­träch­tigen würde.

    Der Antrag des Programm­veran­stal­ters stand zunächst im Medi­enrat der Medi­enan­stalt zur Abstim­mung. Dieser hat die Neuaus­schrei­bung der bis Ende November 2025 von delta Radio genutzten UKW-Über­tragungs­kapa­zitäten aber abge­lehnt.

    Der Medi­enrat teilte die Auffas­sung nicht, wonach der Verzicht auf eine Neuaus­schrei­bung die Rund­funk­frei­heit beein­träch­tigt. Denn der Veran­stalter kann sich schließ­lich auch auf freie DAB+-Kapa­zitäten bewerben. Ganz abge­sehen davon komme der MA HSH aber auch keine eigene Norm­verwer­fungs­kompe­tenz zu, hieß es.

    Die Entschei­dung des Medi­enrats hierzu ist aber noch nicht rechts­kräftig, der Hörfunk­veran­stalter könne in einem nächsten Schritt Rechts­mittel einlegen. Sollte er dies tun, hätte ein Urteil mögli­cher­weise weit­reichende Folgen auch für andere Bundes­länder und den Umstieg auf DAB+ allge­mein.

    Sollte ein Richter die Auffas­sung der Antrag­stel­lerin teilen, dass frei gewor­dene UKW-Kapa­zitäten neu ausge­schrieben werden müssen, dürfte ein ähnli­cher Passus in den Medi­enge­setzen von Sachsen, Bayern oder neuer­dings auch Rhein­land-Pfalz und bald auch Meck­lenburg-Vorpom­mern eben­falls unwirksam sein, spekuliert teltarif.de. Denn auch hier ist eine Neuaus­schrei­bung frei gewor­dener UKW-Kapa­zitäten laut Gesetz unter­sagt.


    Tue, 24. Mar 2026




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