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Schleswig-Holstein: Programmveranstalter will Neuausschreibung frei gewordener UKW-Frequenzen einklagen
Um den vor allem durch die Politik gewünschten Umstieg zum Digitalradio DAB+ nicht weiter zu verzögern, dürfen frei gewordenen UKW-Frequenzen laut Landesmediengesetz in Schleswig-Holstein nicht mehr neu ausgeschrieben werden. Doch genau dagegen geht ein nicht näher bekannter Programmveranstalter jetzt vor. Darüber berichtet das Portal "teltarif.de" (https://www.teltarif.de/radio-ukw-dab-digitalradio-abschaltung/news/102606.html).
Nach Ansicht des Hörfunkunternehmens sei der entsprechende Passus im Mediengesetz (§ 22 Abs. 5 MStV HSH) verfassungswidrig, da er die Rundfunkfreiheit von Hörfunk-Veranstaltern unverhältnismäßig beeinträchtigen würde.
Der Antrag des Programmveranstalters stand zunächst im Medienrat der Medienanstalt zur Abstimmung. Dieser hat die Neuausschreibung der bis Ende November 2025 von delta Radio genutzten UKW-Übertragungskapazitäten aber abgelehnt.
Der Medienrat teilte die Auffassung nicht, wonach der Verzicht auf eine Neuausschreibung die Rundfunkfreiheit beeinträchtigt. Denn der Veranstalter kann sich schließlich auch auf freie DAB+-Kapazitäten bewerben. Ganz abgesehen davon komme der MA HSH aber auch keine eigene Normverwerfungskompetenz zu, hieß es.
Die Entscheidung des Medienrats hierzu ist aber noch nicht rechtskräftig, der Hörfunkveranstalter könne in einem nächsten Schritt Rechtsmittel einlegen. Sollte er dies tun, hätte ein Urteil möglicherweise weitreichende Folgen auch für andere Bundesländer und den Umstieg auf DAB+ allgemein.
Sollte ein Richter die Auffassung der Antragstellerin teilen, dass frei gewordene UKW-Kapazitäten neu ausgeschrieben werden müssen, dürfte ein ähnlicher Passus in den Mediengesetzen von Sachsen, Bayern oder neuerdings auch Rheinland-Pfalz und bald auch Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls unwirksam sein, spekuliert teltarif.de. Denn auch hier ist eine Neuausschreibung frei gewordener UKW-Kapazitäten laut Gesetz untersagt.
Tue, 24. Mar 2026
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