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KEK veröffentlicht 26. Jahresbericht: Neue Aufgaben für die KEK?
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat am Montag ihren 26. Jahresbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Sie informiert darin über medienkonzentrationsrechtliche Prüfverfahren und inhaltliche Schwerpunkte ihrer Arbeit im Berichtsjahr. Zentrale Themen waren die Herausforderungen für die Vielfaltsicherung durch den Einsatz von KI im Medienbereich sowie Auswirkungen des European Media Freedom Act (EMFA) auf die Arbeit der KEK. Im Faktenteil des Jahresberichts werden Entwicklungen des bundesweiten Programmangebots sowie der Mediennutzung aufgezeigt und ein Überblick zu den wichtigsten Veranstaltergruppen im bundesweiten Fernsehen gegeben.
Im Berichtszeitraum hat die KEK 26 Verfahren abgeschlossen. Davon hatten 13 Verfahren Zulassungsanträge zum Gegenstand, die sich auf insgesamt 22 Programme bezogen. In 12 der 13 Zulassungsverfahren hat die KEK die De-minimis-Richtlinie der KEK für Zulassungen (Zulassungs-RL) angewendet. Die Vorlage und ein reguläres Prüfverfahren waren in diesen Fällen nicht erforderlich, da für die beantragten Programme nur eine geringe Nutzung zu ermitteln oder zu prognostizieren war. Fünf Verfahren betrafen Veränderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen. Ferner hat die KEK in sechs Verfahren der Benehmensherstellung ihre Stellungnahme zur Zulassungsverlängerung für Regionalfenster im Programm von RTL und SAT.1 abgegeben. Ein weiteres Verfahren der Benehmensherstellung hatte Beteiligungsveränderungen bei einem Drittsendezeitveranstalter zum Gegenstand. Erstmalig war die KEK zudem in ein Verfahren der Benehmensherstellung mit dem Bundeskartellamt einbezogen.
Ergänzend zu ihrer Prüftätigkeit hat die KEK im Berichtsjahr 2024 das Themenfeld der Künstlichen Intelligenz (KI) im Rahmen eines juristischen Fachgesprächs sowie in einem Experten-Workshop weiter vertieft. Bei der Anwendung von KI in der Präsentation und Produktion von Medieninhalten stellen sich neue Herausforderungen. Dies betrifft den Bereich der Vielfaltssicherung ebenso wie die damit verbundenen rechtlichen Implikationen der neuen Phänomene und Gefährdungslagen, denen der Gesetzgeber künftig zu begegnen hat.
Auf europäischer Ebene wurde der European Media Freedom Act (EMFA) als Verordnung verabschiedet, die unmittelbar und direkt in den Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres 2025 schrittweise anwendbar sein wird. Der EMFA wird damit absehbar auch Auswirkungen auf die Arbeit der KEK haben. Die KEK hat sich 2024 schwerpunktmäßig mit diesem Thema befasst und wird dieses im Rahmen eines Workshops am 13. Mai 2025 in Berlin mit Experten vertiefen.
Für die Länder besteht aufgrund des EMFA zeitnah Handlungsbedarf bezüglich der nationalen Ausgestaltung. Maßgebliche Auswirkungen auf die künftige Arbeit der KEK wird dabei Art. 22 EMFA haben, der das Vorhalten eines nationalstaatlichen Verfahrens zur Bewertung von Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt vorschreibt, bei denen mindestens ein Mediendienste-Anbieter beteiligt ist. Da hierbei der Gedanke der Sicherung der Medien- und Meinungsvielfalt zugrunde liegt, bietet es sich an, diese Zusammenschlusskontrolle künftig der KEK zu übertragen.
Angesichts viel diskutierter Übernahmeszenarien etwa von TikTok in den USA durch X oder Amazon und aktueller massiver politischer Einflussnahme-Versuche von Eigentümern großer Social-Media-Plattformen auf Wahlen sollten die Länder nun auch entschlossen handeln. Dass soziale Netzwerke, insbesondere in jüngeren Altersgruppen, relevant für die Meinungsbildung und ein Faktor beim Agenda Setting sind, ist hinlänglich bekannt. Ein Übernahme-Fall wie in den USA könnte hierzulande zwar nach Art. 22 EMFA im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Medienpluralismus überprüft werden. Eine Bewertung einseitiger Einflussnahme durch einzelne gesellschaftliche Kräfte ist mit dem EMFA aber nicht möglich. Das bei der Reform des Medienkonzentrationsrechts durch die Länder verfolgte „Sektorenmodell“, bei welchem einzelne für die Meinungsbildung relevante Bereiche abgegrenzt und auf das Vorliegen von Störungen hin untersucht werden können, könnte demgegenüber beides einer Kontrolle zugänglich machen.
„Der EMFA gibt jetzt hinreichend dazu Anlass, Vielfaltssicherung als unabdingbare Demokratiesicherung nicht nur zu begreifen, sondern auch umzusetzen“, so der Vorsitzende der KEK, Prof. Dr. Georgios Gounalakis. „Es bleibt also zu hoffen, dass sich die Länder zeitnah auf die notwendige Reform des Medienkonzentrationsrechts verständigen und eine umfassende mediengattungsunabhängige Vielfaltssicherung ins Werk setzen.“
Eine PDF-Version des 26. Jahresberichts der KEK ist hier abrufbar: www.kek-online.de/publikationen/jahresberichte/26-jahresbericht/
Tue, 29. Apr 2025
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