• SLM fördert Verbreitungskosten regionaler und lokaler Fernsehveranstalter in Sachsen
    Kommerzielle regionale und lokale Fernsehveranstalter, die mit der Verbreitung eines qualitativ hochwertigen Programms betraut sind, können von der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) für die Zuführungs- und Verbreitungskosten Fördermittel erhalten. Mit den Anträgen für den Förderzeitraum 2026 (01.01. bis 31.12.2026) befasste sich der Medienrat der SLM in seiner Sitzung am 16.12.2025.

    Das Gremium bewilligte Zuwendungen in einem Gesamtumfang von rd. 205.000 Euro für Programme, die über Kabel, Terrestrik und Internet ausgestrahlt werden. Gefördert werden folgende Fernsehveranstalter (Programmnamen):

    Fernsehen in Dresden GmbH (SACHSEN FERNSEHEN Dresden)
    F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH (SACHSEN FERNSEHEN Chemnitz)
    Glück Auf! TV GmbH (Glück Auf! TV – MITTEL ERZGEBIRGS FERNSEHEN)
    Interessengemeinschaft tv Meissen e.V. (tvM Meissen Fernsehen)
    KabelJournal GmbH (KabelJournal – erzTV)
    LE Medien GmbH (SACHSEN FERNSEHEN Leipzig)
    Muldental TV GmbH (Muldental TV)
    SGS Rundfunkgesellschaft mbH (LAUSTZWELLE Fernsehen)
    TeleVision Zwickau GmbH (TV Westsachsen)

    Ziel des realisierten Förderprogramms zur Unterstützung der sächsischen TV-Veranstalter ist es, die Versorgung der Bevölkerung des Freistaats Sachsen mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehprogrammen - neben bestehenden lokalen und regionalen Angeboten des Hörfunks, der Printmedien und sonstiger elektronischer Medien - sicherzustellen. Die finanzielle Entlastung bei den technischen Verbreitungskosten soll die Veranstalter stärken, die Erwartungen auf eine höhere Programmqualität besser erfüllen zu können.

    Um an dem Förderprogramm teilnehmen zu können, wurden Kriterien festgelegt, nach denen die Programme von der SLM betraut werden. Betrauungsfähig sind Fernsehprogramme, die die bestehende Vielfalt der Meinungen in ausgewogener Weise im jeweiligen Versorgungsgebiet zum Ausdruck bringen. Die Programme enthalten lokale und regionale Beiträge, insbesondere zu den Bereichen Bildung, Heimatgeschichte, Kultur, Politik, Religion, Soziales, Sport, Tradition, Wirtschaft und Wissenschaft und lassen relevante gesellschaftliche Gruppen angemessen zu Wort kommen. Die geförderten Programmanbieter haben einen entsprechenden Eigenanteil der förderfähigen Zuführungs- und Verbreitungskosten zu tragen.

    Sächsische Landesmedienanstalt fördert erneut die Simulcastverbreitung von kommerziellen Hörfunkprogrammen

    Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) befasste sich im Rahmen seiner Sitzung am 16.12.2025 mit den Anträgen kommerzieller Radioveranstalter zur Förderung der Simulcastverbreitung von Hörfunk­programmen für das Jahr 2026.

    Gefördert werden:

    Anbietergemeinschaft ELSTERWELLE/SGS Rundfunkgesellschaft mbH (LAUSITZWELLE Hörfunk),
    HITRADIO RTL Sachsen GmbH (HITRADIO RTL Sachsen),
    LFS Landesfunk Sachsen GmbH (R.SA),
    Lokalradio-Mantelprogramm der Sächsischen Lokalrundfunk-Dienstleistungsprogramm GmbH & Co. Studiobetriebs-KG sowie die Lokalradio-Fensterprogramme (Radio Chemnitz, Radio Dresden, Radio Erzgebirge, Radio Leipzig, Radio Lausitz, Radio Zwickau),
    Netzwerk Programmanbietergesellschaft mbH Sachsen & Co. Betriebs KG (ENERGY Sachsen),
    Privater Sächsischer Rundfunk GmbH (Radio PSR),
    Sächsisches Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co. KG (apollo radio))) ) und
    Vogtland Radio Rundfunkgesellschaft mbH & Co. Studiobetriebs KG (VOGTLAND RADIO),

    in Höhe von insgesamt bis zu rd. 100.000 Euro.

    Zur Sicherstellung der publizistischen Vielfalt im Bereich des kommerziellen Hörfunks kann die SLM entsprechende Veranstalter hinsichtlich der Kosten für die Zuführung und die digital-terrestrische Verbreitung fördern, soweit die Programme inhaltlich identisch sowohl analog-terrestrisch (UKW) als auch digital-terrestrisch (DAB+) verbreitet werden (Simulcastverbreitung). Ziel der Förderung ist es, die im Zuge des Analog-Digital-Umstiegs notwendige Doppelversorgung zu unterstützen, da diese in der Regel keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Refinanzierung mit sich bringt.

    Gefördert werden Veranstalter kommerzieller Hörfunkprogramme mit Sitz in Sachsen, die auf Grundlage entsprechender Zulassungen der SLM ihre Programme sowohl digital-terrestrisch (DAB+), als auch analog-terrestrisch (UKW) über in Sachsen gelegene Senderstandorte verbreiten. Dabei fördert die SLM die den Veranstaltern entstehenden regelmäßig wiederkehrenden Kosten für die Signalzuführung an den Übergabepunkt des Sendernetzbetreibers und die digital-terrestrische Verbreitung (DAB+) der Hörfunkprogramme auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Die geförderten Hörfunkveranstalter haben einen entsprechenden Eigenanteil der förderfähigen Zuführungs- und Verbreitungskosten zu tragen, deren Höhe degressiv verläuft. www.slm-online.de


    Thu, 18. Dec 2025




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