• Belgien: Gremium will veränderte Bedingungen für Abschaltung von UKW in der Wallonie
    In der Wallonie trat der audiovisuelle Sektor der Medienbehörde CSA als beratendes Gremium zusammen, um einen vorläufigen Verordnungsentwurf der Regierung der Französischen Gemeinschaft zu analysieren. Dieser Entwurf skizziert die Bedingungen und Verfahren für die mögliche Einstellung des terrestrischen analogen (UKW-)Hörfunkbetriebs sowie eine Verlängerung der Laufzeit künftiger Sendelizenzen. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Verordnung wird laut CSA als bedeutender Meilenstein im digitalen Übergang für die Rundfunkanstalten dargestellt – ein Schritt, der zudem dazu dienen würde, die doppelten Sendekosten zu beseitigen, die derzeit von Sendern getragen werden, welche gleichzeitig über UKW und DAB+ ausstrahlen.

    Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verlängerung künftiger Lizenzlaufzeiten von 9 auf 15 Jahre spricht sich die Mehrheit des Sektors nicht für eine solche Maßnahme aus, da dadurch ein UKW-Ausstieg erst in ferner Zukunft möglich wäre. Stattdessen befürwortet sie die Aktivierung der Bestimmung für eine einmalige dreijährige Verlängerung der aktuellen Lizenzen (eine Möglichkeit, die bereits in der Verordnung verankert ist), um dadurch genügend Zeit für die Organisation des von ihr geforderten umfassenden Konsultationsprozesses zu gewinnen.

    Was die Bedingungen und Verfahren für den schrittweisen Ausstieg aus dem UKW-Rundfunk betrifft, so erachtet der Sektor den vorläufigen Verordnungsentwurf als unvollständig. Er fordert die Regierung nachdrücklich auf, diese Initiative in eine umfassendere strategische Vision für die Zukunft des Radios einzubetten – eine Vision, die in Abstimmung mit den anderen Sprachgemeinschaften, deren jeweiligen Rundfunkanstalten sowie den Nachbarländern entwickelt wird.

    Insbesondere sollten strukturelle Rahmenbedingungen und Schutzmechanismen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass der Übergang zum terrestrischen Digitalrundfunk nicht zulasten der grundlegenden wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Mediums Radio geht.

    Ein umfassenderer Umsetzungsplan für das Digitalradio würde dazu dienen, den lokalen Rundfunksektor innerhalb einer digitalen Landschaft zu stärken, die – ohne eine solche Unterstützung – andernfalls dessen Stabilität untergraben könnte.

    Die Craxx (Koordination der assoziativen und gemeinschaftlichen Radiosender) argumentiert, dass der Ausstieg aus dem UKW-Rundfunk dem Medienpluralismus abträglich wäre. Sie macht geltend, dass ein solcher Schritt im Widerspruch zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz, zu den Grundsätzen des freien Wettbewerbs und der technologischen Neutralität, zum Ziel einer optimalen Verwaltung der Frequenzressourcen sowie zu den Klimazielen der Europäischen Union stünde.

    Der vorläufige Verordnungsentwurf sieht derzeit keinerlei Konsultation mit den anderen Gemeinschaften, mit den landesweiten Rundfunkanstalten oder mit den Verwaltungsbehörden der Nachbarländer vor. Der Beirat hält eine solche Konsultation für unerlässlich.

    Der Sektor besteht darauf, dass die geplante UKW-Abschaltung „flächendeckend“ erfolgen muss, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Er kritisiert jene Bestimmung im vorläufigen Verordnungsentwurf, die es unabhängigen Radiosendern – welche ausschließlich über eine UKW-Lizenz verfügen – gestatten würde, ihre Frequenzen bis zum Ablauf ihrer Lizenzen zu behalten, also bei Verlängerung in diesem Jahr auf die vorgeschlagenen 15 Jahre noch bis ins Jahr 2041. Der Sektor argumentiert, dass diese Bestimmung mangels ausreichender regulatorischer Aufsicht das Ziel einer gleichzeitigen und einheitlichen UKW-Abschaltung gefährden könnte.

    Der vorläufige Verordnungsentwurf legt drei Kriterien fest, die erfüllt sein müssen, bevor die UKW-Abschaltung erfolgen kann. Erstens muss das Digitalradio innerhalb der Föderation Wallonie-Brüssel einen Anteil von mehr als 85 Prozent an der gesamten Hördauer erreichen. Zweitens dürfen weniger als 10 Prozent der Hörer noch ausschließlich auf analoges Radio angewiesen sein. Und drittens müssen sich mindestens 80 Prozent der Radiosender – einschließlich der Senderverbünde, der RTBF und der unabhängigen Anbieter –, die derzeit sowohl analog als auch digital senden, für die Einstellung der analogen Übertragung aussprechen.

    Zusammenfassend ist die UKW-Abschaltung laut dem bisherigen Emtwurf nur dann vorgesehen, wenn das Digitalradio einen deutlichen Vorsprung aufweist, nur noch sehr wenige Hörer vom analogen Radio abhängig sind und sich der Radiosektor als Ganzes mehrheitlich für diesen Schritt ausspricht. Selbst wenn jedoch all diese Kriterien erfüllt wären, bleibt der Sektor bei der Ansicht, dass sie für die tatsächliche Abschaltung des UKW-Rundfunks nach wie vor unzureichend sind. Der Verordnungsentwurf müsse zwingend auf einer umfassenden strategischen Überprüfung basieren und in eine breitere Vision für die Zukunft der Radiosender im Zuge ihres digitalen Wandels eingebettet sein.

    Der Sektor plädiert für die Umsetzung eines „umfassenden Plans für den digitalen Wandel des Radios innerhalb der Föderation Wallonie-Brüssel“. Die schrittweise Abschaltung einer zentralen Übertragungstechnologie für Radiosender – ohne gleichzeitig deren Präsenz in der digitalen Landschaft zu stärken und abzusichern – würde lediglich zur Destabilisierung des Sektors führen.


    Fri, 29. May 2026




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