• ZDF zu Sanktionsklauseln: Journalistische Unabhängigkeit nicht betroffen
    Sanktionen, Embargos und Exportkontrollen gewinnen derzeit für alle globalen Wirtschaftsakteure an Bedeutung. Die Einhaltung der EU- und UN-Sanktionen ist nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für das ZDF rechtlich zwingend. Verstöße gegen das AWG sind strafbar oder bußgeldbewehrt.

    Über seine Auslandsstudios und internationalen geschäftlichen Aktivitäten kann das ZDF auch in den Anwendungsbereich des US-amerikanischen Sanktionsrechts gelangen. Verstöße sehen empfindliche Strafen oder Geldbußen vor und können dazu führen, dass US-Unternehmen die geschäftliche Zusammenarbeit beenden oder verweigern.

    Die seit einigen Monaten in die Verträge des ZDF aufgenommenen Klauseln beziehen daher auch pauschal das US-Sanktionsrecht ein. Dies hat zu öffentlicher Kritik geführt. Das ZDF nimmt diese Kritik sehr ernst und prüft diese Klauseln aktuell. Dazu gehört auch zu evaluieren, ob ein abgestufter Umgang mit dem Sanktionsregime möglich ist.

    In diesem Zusammenhang betonte ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler in der heutigen Sitzung des ZDF-Fernsehrats: "Der freie und unabhängige Journalismus des ZDF ist von diesem Sanktionsregime nicht betroffen."

    Eine Ablehnung von Mitwirkenden hat es bislang weder in Deutschland noch im Ausland gegeben. "Der unabhängige Journalismus ist unser höchstes Gut", so Himmler. www.zdf.de


    Fri, 19. Jun 2026




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