• Rheinland-Pfalz will den UKW-Hörfunk auslaufen lassen
    Rheinland-Pfalz will den analogen UKW-Hörfunk langsam auslaufen lassen. Das neue Mediengesetz sieht vor, dass frei gewordene UKW-Übertragungskapazitäten für den analogen Hörfunk, etwa bislang von Deutschlandradio, dem SWR oder dem Privatfunk genutzte Kanäle, nicht mehr von der Medienanstalt RLP anderen Veranstaltern zugewiesen werden dürfen. Die Frequenzen werden "eingefroren". Das berichtet die F.A.Z.

    Laut dem Entwurf des Gesetzes, der dem magazin DIGITAL FERNSEHEN vorliegt (https://www.digitalfernsehen.de/news/empfang/radio/rheinland-pfalz-ukw-soll-langsam-auslaufen-1160626/), sollen auch neu koordinierbare Übertragungskapazitäten für den analogen Hörfunk auf UKW grundsätzlich nicht mehr zugeordnet oder von der Medienanstalt RLP zugewiesen werden. Heißt: Neue Veranstalter auf UKW wird es nicht mehr geben. Es gibt nur eine Ausnahme. Alternative Übertragungskapazitäten können ausnahmsweise zugeordnet oder zugewiesen werden, wenn dadurch der bestehende Versorgungsbedarf zugelassener privater Hörfunkprogramme, die bereits über UKW in Rheinland-Pfalz verbreitet werden, besser erfüllt werden kann. Heißt: Wird eine Frequenz frei, kann ein bestehender Privatsender diese als Alternative zu einem bestehenden, leistungsschwächeren Kanal nutzen. Der bisherige Kanal wird dann aber nicht mehr neu vergeben.

    Wer künftig im Bundesland neu über Antenne senden möchte, muss dies über das Digitalradio DAB+ tun, sofern Kapazitäten ausgeschrieben werden.

    Vorgesehen sei zudem, dass Verlage, die ihren Sitz im Bundesland haben, künftig Radioveranstalter übernehmen können. Bisher lag die Grenze, wie in den meisten Bundesländern, bei 35 Prozent der Beteiligung. Das bis heute geltende Verbot für marktbeherrschende Verlage werde damit aufgehoben.


    Fri, 10. Oct 2025




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