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Neues LMG tritt in Kraft – Novelle sichert Medienvielfalt und stärkt Medienstandort Rheinland-Pfalz
Seit dem 1. Januar 2026 ist in Rheinland-Pfalz das neue Landesmediengesetz (LMG) in Kraft. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz begrüßt die Novelle, die Antworten auf die Herausforderungen der digitalen Welt liefert. Das LMG stärkt die staatsferne Medienaufsicht, fördert das ehrenamtliche Engagement in den Bürgermedien sowie die Orte der medialen Teilhabe im Land. Außerdem sieht die Novelle den Aufbau einer landesweiten Mediathek vor.
Albrecht Bähr, Versammlungsvorsitzender der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, betont: „Das neue Landesmediengesetz ist fortschrittlich und innovativ, es gibt die richtigen Antworten auf die drängenden medienpolitischen Fragen. Die Stärkung der staatsfernen Medienaufsicht ist für die plural zusammengesetzte Medienversammlung von besonderer Bedeutung. Gleiches gilt für die ehrenamtliche Arbeit in den Offenen Kanälen. Das Land bekennt sich klar zu der wichtigen Rolle der Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz. Sie stärken Öffentlichkeit vor Ort und leisten so einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie.“
Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP, sagt: „Der Gesetzgeber stellt mit der LMG-Novelle wichtige Weichen für eine plurale, demokratische Medienlandschaft der Zukunft. Mit dem Wegfall der Beteiligungsgrenzen können Verlage künftig leichter Rundfunkinhalte in ihr vielfältiges Angebot integrieren – ein Gewinn für den Medienstandort Rheinland-Pfalz. Auch die Orte der medialen Teilhabe sollen weiterentwickelt und Medienkompetenz als Demokratiekompetenz gestärkt werden. Ein weiterer Meilenstein ist der Aufbau einer landesweiten Mediathek für Rheinland-Pfalz: Wie in einem großen Schaufenster werden künftig Beiträge zum kulturellen Erbe des Landes für alle Bürger besser sichtbar und digital abrufbar.“
Darüber hinaus geht mit der Novelle des LMG eine Entbürokratisierung im Bereich von Zulassungsverfahren und eine Stärkung der Transparenz bei der Arbeit der Medienanstalt RLP einher. Mit der Einführung einer einheitlichen Ermächtigungsgrundlage ist eine Stärkung der Rechtsdurchsetzung für die Medienanstalt verbunden. Eine partei- und staatsunabhängige Berichterstattung soll gestärkt, die Beachtung journalistischer Sorgfaltspflichten sichergestellt werden. Zudem trägt die Novelle der wachsenden Bedeutung von künstlicher Intelligenz auch in der Medienbranche Rechnung. www.medienanstalt-rlp.de
Mon, 05. Jan 2026
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