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Jetzt fix: Keine neuen (analogen) UKW-Frequenzen mehr in Rheinland-Pfalz
Jetzt ist es fix: Laut dem neuen, am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Landemediengesetz wird es keine neuen UKW-Programme mehr in Rheinland-Pfalz geben, zumindest im klassischen, analogen Verfahren.
Frei gewordene und neu koordinierbare Übertragungskapazitäten für den analogen Hörfunk auf UKW werden grundsätzlich nicht mehr zugeordnet oder von der Medienanstalt RLP zugewiesen. Übertragungskapazitäten können aber ausnahmsweise zugeordnet oder zugewiesen werden, wenn dadurch der bestehende Versorgungsbedarf zugelassener privater Hörfunkprogramme, die bereits über UKW in Rheinland-Pfalz verbreitet werden, besser erfüllt werden kann. Das bedeutet: Wird eine Frequenz frei, könnte ein bestehender, lizenzierter Anbieter diese belegen, falls diese Reichweiten-stärker ist als die bisher genutzte.
Für einen Versorgungsbedarf mit digital-terrestrischem Hörfunk können frei gewordene und neu koordinierbare Übertragungskapazitäten auf UKW grundsätzlich zugeordnet oder zugewiesen werden. Dies ist aber eher ein theoretischer Passus im neuen Landesmediengesetz, da digital-terrestrische Verfahren im UKW-Band wie DRM+ oder HD Radio nie über den Status von Versuchsabstrahlungen hinausgekommen sind.
Wer als neuer Radio-Veranstalter in Rheinland-Pfalz terrestrisch senden will, muss dies ansonsten über das Digitalradio DAB+ tun, sofern entsprechend Kapazitäten für regionale Multiplexe ausgeschrieben werden.
Übertragungskapazitäten für den analogen Hörfunk auf UKW, die aufgrund von Reparatur- oder Umbauarbeiten, Havarien, Strommangellagen oder Rechtsstreitigkeiten vorübergehend nicht belegt sind, gelten laut dem neuen Mediengesetz nicht als frei gewordene Übertragungskapazitäten.
Wed, 07. Jan 2026
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