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Deutschlandradio-Hörfunkrat nimmt Ergebnisse der ersten Angebotskontrolle zu diskursiven Formaten im Deutschlandfunk entgegen
Der Hörfunkrat von Deutschlandradio hat sich bei seiner öffentlichen Sitzung am 5. März 2026 intensiv mit den Forschungsergebnissen zur Qualität der diskursiven Formate von Deutschlandradio zur Bundestagswahl 2025 befasst. Das Gremium hatte die Hochschule Magdeburg-Stendal mit einer Prüfung dieser Formate auf Grundlage des vom Hörfunkrat entwickelten Qualitätssicherungsleitfadens beauftragt. Die untersuchten Formate haben nach Ansicht des Forschungsteams den Anspruch an Relevanz, Transparenz, Kontroversität, Verständlichkeit und Kontextualisierung weitgehend erfüllt. Sie entsprächen sowohl aus quantitativer als auch aus qualitativer Perspektive den Standards anspruchsvoller und ausgewogener Berichterstattung. Als noch ausbaufähig wurde der Anteil migrantischer Stimmen in der Moderation sowie ostdeutsche und Gen-Z-Perspektiven beschrieben. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stünden noch zu oft Stimmen aus der Berliner Politikszene.
Wünschenswert sei aus diesem Grund eine Erweiterung um ein neues Format, in dem noch mehr Akteursvielfalt und Interaktionsmöglichkeiten geboten werde. Katrin Hatzinger, Vorsitzende des Deutschlandradio-Hörfunkrats, zeigte sich von den Ergebnissen angetan: „Nach allen vorliegenden Parametern zeigt die Untersuchung, dass in den Angeboten von Deutschlandradio die selbstgesteckten und gesetzlich formulierten Ansprüche umgesetzt werden. Das ist ein tolles Ergebnis für den Sender. Es wird aber auch deutlich, dass in manchen Bereichen noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Deshalb unterstützen wir den Impuls, mit einem ergänzenden Format anderen Perspektiven Räume in der Berichterstattung zu eröffnen.“
Die Forschergruppe der Hochschule Magdeburg-Stendal untersuchte insgesamt 22 Sendungen der Diskussionsformate „Kontrovers“, „Zur Diskussion“, „Wortwechsel“ und „Der Politikpodcast“ im Zeitraum vom 6. November 2024 (Bruch der Ampelkoalition) bis zum 23. Februar 2025 (Bundestagswahl) nach den Kriterien des Qualitätssicherungsleitfadens des Hörfunkrates. Für das Jahr 2026 soll in einem nächsten Schritt die Kulturberichterstattung in den Sendungen „Lesart“, „Fazit“ und „Kompressor“ von Deutschlandfunk Kultur auf ihre Vielfalt überprüft werden.
Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus juristischer Perspektive
In seiner Sitzung setzte sich der Hörfunkrat darüber hinaus intensiv mit der aktuellen rechtlichen und medienpolitischen Debatte und der Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinander. Dazu hatte das Gremium Prof. Dr. Hubertus Gersdorf eingeladen, der an der juristischen Fakultät der Universität Leipzig den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht innehat. Medienpolitik, so Gersdorf, werde künftig stärker als bisher zum Gegenstand von Wahlkämpfen. Fraglich sei, wie rechtssicher die Medienstaatsverträge der Länder bei veränderten politischen Mehrheiten in den Landesparlamenten seien. Aus seiner Sicht sei für die Kündigung der entsprechenden Staatsverträge die Zustimmung der Landesparlamente notwendig – hier reiche angesichts der Rundfunkautonomie und der ständigen Rechtsprechung der Verfassungsgerichte kein Alleingang durch einen Ministerpräsidenten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stehe nicht zur Disposition des Staates.
Gersdorf erinnerte zudem an die „Integrationsverantwortung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, alle Akteure müssten zu Wort kommen. In diesem Kontext hob der Jurist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 hervor. Dort wurde festgehalten, dass Gerichte grundsätzlich prüfen können, ob der öffentlich?rechtliche Rundfunk seinen Auftrag so grob verfehlt, dass die Beitragspflicht verfassungsrechtlich in Frage stehen könnte. Ein möglicher Nachweis müsse dabei allerdings für einen längeren Zeitraum und inhaltlich substantiiert erbracht werden. Das Urteil werde in Zukunft für weitere Diskussionen sorgen, es biete den öffentlich-rechtlichen Medien aber auch eine Chance, noch mehr die Rückkopplung an die Wünsche des Publikums zu suchen. Dies sei auch im neuen Reformstaatsvertrag angelegt.
Aufgaben des neuen Medienrats
Der Hörfunkrat tauschte sich darüber hinaus mit der vom Hörfunkrat in den neuen Medienrat entsandten Sachverständigen Prof. Dr. Jeanette Hofmann über die künftige Arbeit des von den Ländern etablierten Gremiums aus. Die Politikwissenschaftlerin und Professorin für Internetpolitik an der FU Berlin ist Forschungs- und Gründungsdirektorin des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG). Vor dem Hörfunkrat skizzierte Hofmann ihre ersten Eindrücke und stellte eigene Anliegen in dem an der Bauhaus-Universität in Weimar angesiedelten Gremiums dar. Dieses vereine nach ihrer Einschätzung breite Expertise mit sehr unterschiedlichen Schwerpunkten. Fest stehe, dass Digital- und Medienpolitik immer mehr zusammenrücken würden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse sich stärker einem massiv veränderten Mediennutzungsverhalten anpassen. Der Medien-Reformstaatsvertrag habe hierauf auch entsprechend reagiert. Ein großes Anliegen sei ihr die Gestaltung einer öffentlich-rechtlichen Plattformarchitektur, in der auch andere relevante Beiträge zum Beispiel aus der Wissenschaft abrufbar sind. Katrin Hatzinger, Vorsitzende des Deutschlandradio-Hörfunkrats: „Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, um die Arbeit des Medienrats für informierte Meinungsbildung und gesellschaftlichen Dialog fruchtbar zu machen.“ Offiziell wird sich der sechsköpfige Medienrat im kommenden Monat konstituieren.
Zusammenarbeit von Hörfunkrat und Verwaltungsrat
In der Sitzung tauschte sich der Hörfunkrat auch mit den von ihm entsandten Sachverständigen im Deutschlandradio-Verwaltungsrat aus. Anfang 2024 hatte das Gremium dafür den Wirtschaftswissenschaftler Dr. Thomas Wagenknecht und Prof. Dr. Volker Lilienthal, Professor für Journalistik und Kommunikationswissenschaft im Ruhestand, benannt. Lilienthal berichtete dem Hörfunkrat, dass es im Verwaltungsrat als zweitem Aufsichtsgremium eine große Offenheit für die Themen des Hörfunkrates gebe. In ähnlicher Richtung äußerte sich Wagenknecht, der zugleich anregte, die Führungsverantwortung im Haus noch besser messbar zu machen. Sinnvoll sei dafür ein Set von Zielen, an dem sowohl Intendanz als auch die zwei Direktionen in einem definierten Zeitraum gemessen werden können.
Programmausschuss: Prüfung von Programmbeschwerden
Zum Abschluss berichtete Prof. Dr. Franz Riemer, Vorsitzender des Programmausschusses, über seine Arbeit. Der Ausschuss hatte sich bereits am Vortag mit Programmdirektorin Jona Teichmann über aktuelle Programmaktivitäten und die Reformpläne für Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur ausgetauscht. Riemer erläuterte erneut das Verfahren für Programmbeschwerden, die in aktuell neun Fällen als abschlägig beschieden wurden, da keine Verletzung der Programmgrundsätze festgestellt werden konnten. Zu einer Programmbeschwerde zum Politikpodcast „Nahost – Nötige Drecksarbeit oder völkerrechtswidriger Angriff?“ erläuterte der Ausschuss die detaillierten Hintergründe der vorausgegangenen Ablehnung. Hierzu habe es eine intensive und thematisch breite Erörterung gegeben, das Fehlen eines Völkerrechtlers bei der Behandlung des Themas sei misslich gewesen, begründe aber keine Verletzung der Programmgrundsätze. Die Beschwerde wurde daher vom Hörfunkrat zurückgewiesen. www.deutschlandradio.de
Mon, 09. Mar 2026
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