• NLM beanstandet Werbeverstoß bei RTL
    Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beanstandet, dass die Veranstalterin RTL Television GmbH im Januar 2024 mit der Ausstrahlung einer Split-Screen-Werbung im Programm von RTL gegen Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags verstoßen hat.

    Am 27. Januar 2024 wurde in der RTL-Sendung „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!“ eine Split-Screen-Werbung für McDonald’s ausgestrahlt. Dabei sind die Kandidatinnen und Kandidaten des Dschungelcamps zu sehen, während zeitgleich der Schriftzug „My M“ mit dem Markenemblem von McDonald’s durch das Bild läuft, ohne dabei als „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet zu sein.

    Die ZAK sieht in der Gestaltung der Split-Screen-Werbung einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 Satz 1 Medienstaatsvertrag. Danach ist eine Teilbelegung des ausgestrahlten Bildes mit Werbung zulässig, wenn die Werbung vom übrigen Programm eindeutig optisch getrennt und als solche gekennzeichnet ist. Dies sei im genannten Beispiel nicht der Fall. Eine hinreichend eindeutige optische Trennung vom redaktionellen Programm sowie die Kennzeichnung als Werbung erfolge erst mit zeitlicher Verzögerung. Somit sei für die Zuschauenden nicht sofort erkennbar, dass es sich um Werbung handelt.

    Die Beanstandung ist noch nicht rechtskräftig. Die Veranstalterin RTL Television GmbH hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen den Beanstandungsbescheid zu erheben. www.nlm.de


    Tue, 11. Jun 2024




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